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Kleingärtnerverein "Ohrestrand" e.V.

Vereinssatzung
Wir beachten das Bundeskleingartengesetz
(BKleinG)
Pachtvertrags-Bedingungen
Wenn ihr Interesse habt, einen Kleingarten bei uns zu pachten, könnt ihr hier schon einmal Einblick in unsere Vertragsbedingungen nehmen.
Vorab ist Folgendes zu beachten:
Wenn ihr einen Garten von einem Vorpächter übernehmen wollt, ist der Vorstand des Vereins zwingend in Kenntnis zu setzen! Die Gartenvergabe erfolgt nie ohne Zustimmung des Vorstandes!
Dieser Grundsatz soll eine sichere und zufriedenstellende Garten-Übergabe für alle Beteiligten gewährleisten.
Zu einer Ausführung unseres Pachtvertrages geht es hier.
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